Orthopädie Praxis Borbeck
Orthopädie Praxis Borbeck

DURCHGANGSARZT
Durchgangsarzt/Berufsgenossenschaft
Ein Durchgangsarzt – kurz: D-Arzt – ist ein Facharzt für Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie
oder ein Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie mit Zusatzbezeichnung „Spezielle Unfallchirurgie“, der von den Berufsgenossenschaften eine besondere Zulassung erhalten hat.
Diese wird nur bei langjähriger Erfahrung im Umgang mit schwer unfallverletzen Personen und den entsprechenden räumlichen Voraussetzungen vergeben. Der Durchgangsarzt ist für die Durchführung der Behandlung nach Arbeitsunfällen und Wegeunfällen zuständig. Als Arbeitsunfälle gelten beispielsweise auch Schulunfälle und Unfälle von Helfern im Straßenverkehr. Selbständige können freiwilliges Mitglied einer Berufsgenossenschaft werden; auch dann sind die D-Ärzte zuständig.
Wir haben diese Zulassung von den Berufsgenossenschaften erhalten und können somit sämtliche
Arbeits-/Schul- und Wegeunfälle behandeln.
Wir übernehmen sowohl die Akutversorgung und – diagnostik eines frischen Arbeitsunfalles inkl. Aufnahme des Unfallberichtes wie auch die Nachbetreuung nach z.B. besonders schweren und ggf. operativ behandelten Arbeitsunfällen. Sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie gerne.
